Die von Ihrem Arzt verodneten Hilfsmittel sind genau nach Verwendungsvorschrift und Anweisungen
Ihres Arztes einzusetzen. Ihre Krankenkasse übernimmt einen Großteil der Kosten. Sie leisten einen entsprechenden Eigenanteil sowie einen wirtschaftlichen Aufschlag. Das Heil- Hilfsmittel ist
ausschließlich für Sie bestimmt.
Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Des weiteren verbleibt das verodnete Heil- Hilfsmittel bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Herstellers / Lieferanten, danach geht es in das
Eigentum des Kostenträgers über.
Dieser behält sich das Recht vor, es zurückzufordern, wenn es nicht mehr benötigt wird.
Es ist selbstverständlich, dass das Heil- Hilfsmittel pfleglich behandelt wird. Das gelieferte Produkt ist eine Sonderanfertigung im Sinne des Medizinproduktegesetzes und entspricht den Anforderungen
des Anhang 1 der EG-Richtlinie. Unsere Gebrauchsanweisungen dienen der richtigen Handhabung der von uns angebotenen Hilfsmitteln.
Bitte lesen Sie sich diese genau durch, Sie können sich die entsprechende Gebrauchsanweisung auch ausdrucken.
Tel. 04841 4158
engelundschmidt@t-online.de
ÖFFNUNGSZEITEN
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Frank T. Schmidt
- Orthopädie- Schuhtechniker Meister
- med. Fußpfleger
- Medizinproduktberater